In diesem Artikel führe ich eine Sammlung von kommentierten Artikeln und Meinungen zum Entgeltgleichheitsgesetz in Deutschland, das seit Dezember 2015 intensiv diskutiert wird und zum Januar 2018 eingeführt werden soll.
Zu Beginn des Jahres 2017 hat das Bundeskabinett das „Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern“ (Entgelttransparenzgesetz – EntgTransG) beschlossen. Es soll noch im Sommer in Kraft treten. Der ursprüngliche Referentenentwurf aus dem Familienministerium wurde mehrmals verändert. Ersatzlos gestrichen wurde die Pflichtangabe von Mindestentgelten bei Stellenausschreibungen sowie ein zusätzliches Mitbestimmungsrecht bei der „Durchführung von Maßnahmen im Sinne der tatsächlichen Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern“. Auch SMEs, also kleine und mittelständische Unternehmen sind nicht mehr Adressaten des nun erlassenen Gesetzes. Eine reale Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern kann ein Symptom von fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten in Unternehmen oder aber von (un-)bewusster Diskriminierung der Gehaltsentwicklung aufgrund des Geschlechtes sein. Fehlende Chancengleicheit für Frauen wird häufig auch mit dem Begriff der „gläsernen Decke“ umschrieben, an die Frauen in ihrer Karriere „stoßen“ und die sie nicht durchbrechen können, um hohe Fach- oder Führungspositionen einzunehmen.
Ich gehe davon aus, dass allein der Zwang zur Beschäftigung mit einer möglichen Entgeltlücke im Unternehmen die Verantwortlichen in Personalabteilungen und Geschäftsführung dazu bringen wird, ihre Vergütung professioneller zu managen und eine ggf. vorhandene Entgeltlücke im Laufe der Zeit zu schließen. Das wird jedoch nicht von heute auf morgen funktionieren. Wie das geht habe ich in meinem neuen Vergütungsblog beschrieben.
Es folgt die stetig aktualisierte und (teilweise ausführlich) kommentierte Übersicht.
„Übersicht Entgelttransparenzgesetz – EntgTransG (Entgeltgleichheitsgesetz) Deutschland“ weiterlesen